Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ und damit zentrales Gremium der Pensionskasse.
Sie besteht aus mindestens vier Personen. Die Anzahl der Vertreter wird von der Vertreterversammlung bestimmt. Davon wird die eine Hälfte aus dem Kreis der Mitgliedsangestellten von der Vertreterversammlung gewählt. Hierzu unterbreitet der Aufsichtsrat der Pensionskasse der Vertreterversammlung entsprechende Vorschläge. Die andere Hälfte wird von der BARMER entsandt.
Von der BARMER entsandte Mitglieder der Vertreterversammlung:
Doreen Richter
Abteilungsleiterin der BARMER
Tobias Härtig
Bereichskoordinator der BARMER
Von der Vertreterversammlung gewählte Mitglieder:
Kai Haberstroh
TGS Magdeburg
Kornelia Wiemken
TGS Oldenburg
Der Vertreterversammlung obliegt insbesondere:
Die Feststellung des Jahresabschlusses
Die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder, soweit sie nicht zu entsenden sind, und deren Abberufung
Die Enthebung der vom Aufsichtsrat vorläufig enthobenen Mitglieder des Vorstands von ihren Geschäften
Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, über die Auflösung der Kasse, die Bestandsübertragung aus ein anderes oder die Fusion mit einem anderen Versicherungsunternehmen
Die Beschlussfassung über sonstige der Vertreterversammlung durch die Satzung vorbehaltene oder ihr vom Aufsichtsrat und Vorstand zur Beschlussfassung unterbreitete Vorschläge
Die Bestimmung einer Abschlussprüferin / eines Abschlussprüfers
Die nächste Vertreterversammlung findet am 13.08.2024 in der Hauptverwaltung der BARMER am Standort Wuppertal statt.
Lesen Sie hier die Niederschrift der letzten Vertreterversammlung: