Das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2 (BRSG 2) kommt vorerst nicht

Das BRSG 2 sollte Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung bringen und damit deren Verbreitungsgrad erhöhen, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern.

Im September hatte das Bundeskabinett den Entwurf des BRSG 2 auf den Weg in das Gesetzgebungsverfahren gebracht. Die Ausschüsse des Bundesrats haben wichtige Empfehlungen zum geplanten BRSG 2-Gesetz (Bundesrat-Drucksache 488/1/24 vom 11.11.2024) eingebracht und sich dabei zum Teil kontrovers zum Gesetzentwurf der Bundesregierung positioniert. Dies und der Bruch der Ampelkoalition führen nun dazu, dass eine rasche Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens noch in der verbleibenden Rest-Legislaturperiode unwahrscheinlich ist.